Fallbeispiel 1: Schenkung
Ein Familienvater, 60 Jahre alt und Eigentümer eines vermieteten, zu Wohnzwecken
genutzten Zweifamilienhauses, will seinem ältesten Sohn (28 Jahre alt) diese Immobilie
übertragen. Das Gebäude ist 30 Jahre alt. Der Vergleichswert gemäß § 183 nach dem
Bewertungsgesetz (BewG) beträgt einschließlich Grundstück 1.200.000 €.
Schenkung der Immobilie Vergleichswert
1.200.000
€
Abschlag 10 % gem. § 13 c ErbStG
-120.000
€
Summe
1.080.000
€
Freibetrag
- 400.000
€
zu versteuern
680.000
€
19 % anteilige Steuern =
129.200
€
Der Steuerpflichtige hat nun gemäß § 198 BewG das Recht mit Hilfe z. B. eines
zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 den Nachweis eines
niedrigeren gemeinen Werts nachzuweisen.
Aufgrund des Hochwassers des letzten Frühjahres tritt der Steuerberater an den Immo-
biliensachverständigen mit der Bitte heran, den Verkehrswert zu ermitteln, auch unter
Berücksichtigung der objektspezifischen Grundstücksmerkmale nach ImmoWertV 2021.
Hintergrund sind die ansonsten nicht anderweitig feststellbaren Abschläge aufgrund der
Beseitigung der Hochwasserschäden, insbesondere der des Schimmelbefalls. Der
gutachterlich ermittelte Verkehrswert unter Einbeziehung sämtlicher nötiger Reparaturen
lautet nunmehr 800.000 €.
Ergebnis der Verkehrswertermittlung
800.000
€
Abschlag 10 % gem. § 13 c ErbStG
-80.000
€
Summe
720.000
€
Freibetrag
- 400.000
€
zu versteuern
320.000
€
15 % anteilige Steuern =
48.000
€
Das
Gutachten
wurde
aufgrund
seiner
klaren
Darstellung
und
Nachvollziehbarkeit
vom
Finanzamt akzeptiert.
© MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter November 2024